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   BGH, 28.01.1988 - III ZR 68/86   

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https://dejure.org/1988,18223
BGH, 28.01.1988 - III ZR 68/86 (https://dejure.org/1988,18223)
BGH, Entscheidung vom 28.01.1988 - III ZR 68/86 (https://dejure.org/1988,18223)
BGH, Entscheidung vom 28. Januar 1988 - III ZR 68/86 (https://dejure.org/1988,18223)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79

    Ablehnung der Revision

    Auszug aus BGH, 28.01.1988 - III ZR 68/86
    Der III. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Kröner, Boujong, Dr. Engelhardt, Dr. Halstenberg und Dr. Werp am 28. Januar 1988 gemäß § 554 b Abs. 1 ZPO in der Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht (Beschluß vom 11. Juni 1980 -- 1 PBvU 1/79 -- NJW 1981, 39) beschlossen:.

    Die Revision verspricht auch im Endergebnis keinen Erfolg (BVerfGE 54, 277).

  • BGH, 23.02.1984 - III ZR 220/82

    Nichtannahme zur Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Auswirkungen des

    Auszug aus BGH, 28.01.1988 - III ZR 68/86
    Das Berufungsgericht hat im Anschluß an die Ausführungen des Senats im Vorprozeß umgekehrten Rubrums (Beschluß vom 23. Februar 1984 - III ZR 220/82 = WM 1984, 633) ohne Rechtsirrtum angenommen, daß der Kläger der Beklagten aufgrund der streitigen Garantie nicht schlechthin für die von der Firma B. empfangene Anzahlung und damit die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch B. einzustehen hat, sondern aufgrund der Verknüpfung der Garantie mit der von der D. Bank dem saudischen Auftraggeber gestellten Hauptgarantie nur anteilig und in begrenztem Rahmen haftet.

    Die - unstreitig erfolgte - Entlassung der D. Bank aus der Hauptgarantie führt infolgedessen nach den auch hier anwendbaren Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 1960 (II ZR 137/59 = WM 1961, 204) zu einem entsprechenden anteiligen Rückzahlungsanspruch des Klägers gegen die Beklagte (vgl. auch Senatsbeschluß vom 23. Februar 1984 a.a.O. S. 4/5), wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei entschieden hat.

  • BGH, 16.12.1960 - II ZR 137/59

    Rechtliche Natur des Garantievertrages - Umfang der Verpflichtung zur

    Auszug aus BGH, 28.01.1988 - III ZR 68/86
    Die - unstreitig erfolgte - Entlassung der D. Bank aus der Hauptgarantie führt infolgedessen nach den auch hier anwendbaren Grundsätzen der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 16. Dezember 1960 (II ZR 137/59 = WM 1961, 204) zu einem entsprechenden anteiligen Rückzahlungsanspruch des Klägers gegen die Beklagte (vgl. auch Senatsbeschluß vom 23. Februar 1984 a.a.O. S. 4/5), wie das Berufungsgericht rechtsfehlerfrei entschieden hat.
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